
KPS Wirtschaftsdetektive · ausschließlich für Unternehmen
Ihr Wissen darf nicht zum Vorteil anderer werden.
Kalkulationen, Kundenbeziehungen und Entwicklungswissen entstehen über Jahre. Gelangen vertrauliche Informationen unbefugt nach außen, kann Ihr Wettbewerbsvorsprung innerhalb kurzer Zeit verloren gehen.
Betriebsspionage, Konkurrenzausspähung und Wirtschaftsspionage
Im geschäftlichen Sprachgebrauch überschneiden sich diese Begriffe. Fachlich wird zwischen staatlich gelenkter Wirtschaftsspionage und der Ausforschung durch Wettbewerber oder andere private Akteure unterschieden. Letztere wird häufig Konkurrenzausspähung oder Industriespionage genannt. Für Ihr Unternehmen steht zunächst die konkrete Frage im Mittelpunkt: Welche vertraulichen Informationen könnten auf welchem Weg abgeflossen sein?
Ein verlorener Auftrag beweist noch keine Spionage. Verdachtsmomente können jedoch entstehen, wenn ungewöhnlich detaillierte interne Informationen außerhalb des vorgesehenen Personenkreises auftauchen oder dokumentierte Vorgänge auf eine unbefugte Weitergabe hindeuten.
Wenn der Schaden über eine einzelne Datei hinausgeht
Offengelegte Preisgrenzen können Verhandlungen schwächen. Abgeflossene Entwicklungsunterlagen können Investitionen entwerten. Verlorene Vertraulichkeit lässt sich selten vollständig zurückholen. Deshalb ist es entscheidend, Hinweise früh geordnet zu sichern und den Kreis informierter Personen angemessen klein zu halten.
Wie KPS Unternehmen unterstützt
Wir klären mit Ihnen das Ermittlungsziel, ordnen bekannte Ereignisse und prüfen rechtlich zulässige Ansatzpunkte. Die Untersuchung wird auf die konkrete Fragestellung begrenzt. Technische Spezialfragen werden im erforderlichen Umfang mit entsprechend qualifizierten Fachleuten und Ihrer Rechtsberatung abgestimmt. Wir versprechen keine pauschale Entschlüsselung, keinen unbefugten Zugriff und keine lückenlose Überwachung.
Geschäftsgeheimnisse brauchen angemessenen Schutz
Das Geschäftsgeheimnisgesetz knüpft den Schutz unter anderem an angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen. Nicht jede intern verwendete Information ist automatisch ein Geschäftsgeheimnis. § 4 GeschGehG regelt Verbote der unbefugten Erlangung, Nutzung und Offenlegung; gesetzliche Ausnahmen, etwa für geschützte Hinweisgaben, sind ebenfalls zu beachten.
Vorhandene Zugriffs- und Geheimhaltungsregeln sind deshalb für die Aufklärung relevant. Wir dokumentieren Sachverhalte; die rechtliche Durchsetzung möglicher Ansprüche erfolgt durch Ihre Rechtsberatung. Bei Anhaltspunkten für staatliche Spionage sollten auch die zuständigen Sicherheitsbehörden einbezogen werden.
Berührt der Verdacht Beschäftigtendaten, gelten die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen auch hier. Über Hintergründe zur Beweissicherung informieren unsere Antworten auf häufige Fragen.
Vertrauliche Anfrage für Unternehmen
Schützen Sie die Grundlage Ihres Wettbewerbsvorsprungs.
Schildern Sie Michael Werner die Ausgangslage. Gemeinsam klären wir Ermittlungsziel, rechtliche Voraussetzungen, Aufwand und Budget.
