Symbolbild: Mitarbeiterdiebstahl

KPS Wirtschaftsdetektive · ausschließlich für Unternehmen

Wenn Bestände schwinden, schwindet Ihre Marge.

Wiederkehrende Warenverluste und verschwundene Betriebsmittel sind mehr als ein Inventurproblem. KPS unterstützt Unternehmen dabei, konkrete Verdachtsfälle aufzuklären und Abläufe nachvollziehbar zu dokumentieren.

Mitarbeiterdiebstahl erkennen, ohne vorschnell zu beschuldigen

Fehlende Ware, nicht auffindbare Werkzeuge und Kassenabweichungen können auf Diebstahl hinweisen. Ebenso können Buchungsfehler, unklare Zuständigkeiten oder fehlerhafte Prozesse die Ursache sein. Wir beginnen deshalb mit einer klaren Frage: Welche Tatsachen sprechen für eine unberechtigte Entnahme, und welche anderen Erklärungen sind möglich?

Für Unternehmen kann der Schaden weit über den Einkaufspreis hinausreichen. Fehlende Teile verzögern Aufträge, Ersatzbeschaffung bindet Geld, interne Kontrollen kosten Zeit. Wiederholte Verluste untergraben zudem das Vertrauen in funktionierende Abläufe. Wer nur nachbestellt, behebt die Ursache nicht.

Ermittlungen entlang der tatsächlichen Abläufe

KPS strukturiert die auffälligen Vorgänge und untersucht im vereinbarten, rechtlich zulässigen Umfang, wo Verluste entstehen. Relevante Informationen können Inventurdifferenzen, dokumentierte Warenbewegungen und konkrete Hinweise auf einzelne Vorgänge sein. Bei erforderlichen Beobachtungen werden Ziel, Zeitraum und zulässiger Umfang vorab festgelegt.

  • Konkrete Verlustereignisse zeitlich und sachlich eingrenzen.
  • Zulässig zugängliche Unterlagen und Abläufe abgleichen.
  • Feststellungen samt Herkunft nachvollziehbar dokumentieren.
  • Belastende und entlastende Umstände voneinander unterscheiden.

Beweissicherung mit klaren Grenzen

§ 242 StGB betrifft die rechtswidrige Wegnahme fremder beweglicher Sachen in Zueignungsabsicht. Ein Fehlbestand allein belegt noch keine solche Tat. Bei personenbezogenen Ermittlungen gegen Beschäftigte sind insbesondere die Voraussetzungen des § 26 BDSG und die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretung zu beachten.

Verdeckte Maßnahmen sind kein Standardmittel für jedes Inventurproblem. Ihre Zulässigkeit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit müssen am konkreten Fall geprüft werden. Wir setzen ausschließlich rechtlich zulässige Technik ein und richten die Dokumentation auf eine spätere nachvollziehbare Prüfung aus. Über die Verwertbarkeit in einem Verfahren entscheidet das zuständige Gericht.

Für Arbeitgeber aller Branchen

Unser Angebot richtet sich an Unternehmen mit Beschäftigten – vom Handwerksbetrieb über Handel und Logistik bis zum produzierenden Unternehmen. Wir arbeiten bundesweit; europaweite Einsätze werden abhängig von Auftragsumfang, Machbarkeit und örtlichem Recht vereinbart.

Vertrauliche Anfrage für Unternehmen

Klärung beginnt mit dem ersten konkreten Hinweis.

Schildern Sie Michael Werner die Ausgangslage. Gemeinsam klären wir Ermittlungsziel, rechtliche Voraussetzungen, Aufwand und Budget.

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