
KPS Wirtschaftsdetektive · ausschließlich für Unternehmen
Kleine Belege. Wiederkehrende Verluste.
Manipulierte Reisekosten fallen einzeln oft kaum auf. Wiederholt sich das Muster, wird aus einer unscheinbaren Abrechnung ein ernstes Kostenproblem. KPS hilft Unternehmen, Auffälligkeiten systematisch zu klären.
Was ist Spesenbetrug?
Spesenbetrug bezeichnet bewusst falsche Angaben bei der Erstattung beruflich veranlasster Aufwendungen. Beispiele sind doppelt eingereichte Rechnungen, nicht durchgeführte Reisen oder privat veranlasste Kosten, die wissentlich als dienstlich abgerechnet werden. Eine fehlerhafte Abrechnung ist zunächst ein Klärungsfall. Für die Bewertung als Betrug sind weitere Voraussetzungen, insbesondere eine vorsätzliche Täuschung, erforderlich.
Warum sich wiederkehrende Unregelmäßigkeiten summieren
Fehlen verlässliche Kontrollen, können systematische Abweichungen lange unbemerkt bleiben. Rein rechnerisch ergeben beispielsweise 250 € unberechtigte Erstattung pro Monat 3.000 € pro Jahr. Bei vier vergleichbaren Fällen wären es 12.000 €. Diese Modellrechnung beschreibt keine typische Schadenshöhe, macht aber die Wirkung wiederkehrender kleiner Beträge sichtbar.
Hinzu kommen interne Prüfungen, gebundene Führungskapazität und Unsicherheit im Team. Ein belastbarer Befund hilft, einzelne Fehler von einer planmäßigen Vorgehensweise zu unterscheiden.
So klären wir den Sachverhalt
- Hinweise ordnen: Abrechnungen, Reisekostenrichtlinie und konkrete Abweichungen sichten.
- Angaben abgleichen: Zulässig bereitgestellte Belege, Zeitangaben und nachprüfbare geschäftliche Abläufe vergleichen.
- Widersprüche prüfen: Offene Fragen eingrenzen und angemessene weitere Schritte festlegen.
- Ergebnisse dokumentieren: Herkunft und Aussagekraft der Feststellungen nachvollziehbar darstellen.
Wir benötigen kein unkontrolliertes Sammeln sämtlicher Beschäftigtendaten. Der Auftrag wird auf das notwendige Ziel begrenzt; Zugriffsrechte, Datenschutz und gegebenenfalls Beteiligungsrechte des Betriebsrats sind zu beachten.
Welche rechtlichen Grundlagen sind relevant?
§ 263 StGB erfasst unter seinen Voraussetzungen eine vermögensschädigende Täuschung zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils. Ob ein Abrechnungsvorgang diese Voraussetzungen erfüllt, ergibt sich erst aus dem gesamten Sachverhalt. Für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten bei der Aufdeckung von Straftaten nennt § 26 BDSG ausdrücklich zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte
.
Ihr Ergebnis: eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage
Sie erhalten eine strukturierte Darstellung der geprüften Vorgänge, festgestellten Abweichungen und verbleibenden Unklarheiten. Darauf können Ihre zuständigen Stellen und Ihre Rechtsberatung die nächsten Schritte aufbauen. Auch die Entkräftung eines Verdachts ist ein wertvolles Ergebnis.
Zusammenhänge mit anderen Vorwürfen prüfen wir fallbezogen. Informationen finden Sie auch zu Mitarbeiterdiebstahl und Lohnfortzahlungsbetrug.
Vertrauliche Anfrage für Unternehmen
Unplausible Abrechnungen sollten keine Routine werden.
Schildern Sie Michael Werner die Ausgangslage. Gemeinsam klären wir Ermittlungsziel, rechtliche Voraussetzungen, Aufwand und Budget.
