
KPS Wirtschaftsdetektive · ausschließlich für Unternehmen
Ein behaupteter Schaden braucht eine belastbare Grundlage.
Unplausible Schadenabläufe und widersprüchliche Angaben können erhebliche finanzielle Folgen haben. KPS Wirtschaftsdetektive unterstützt Versicherer und Unternehmen bei der sachlichen Aufklärung konkreter Betrugsverdachtsfälle.
Versicherungsbetrug: Verdacht und Nachweis unterscheiden
Von Versicherungsbetrug wird gesprochen, wenn durch vorsätzlich falsche Angaben unberechtigte Versicherungsleistungen erlangt werden sollen. Denkbare Konstellationen sind ein erfundener Schaden, ein bewusst falsch dargestellter Ablauf oder eine absichtlich überhöhte Forderung. Ein ungewöhnlicher Vorgang allein genügt nicht, um einer Person Betrug vorzuwerfen.
Für Versicherer stehen ungerechtfertigte Auszahlungen und Prüfkosten im Raum. Gewerbliche Versicherungsnehmer können wiederum betroffen sein, wenn gegen ihr Unternehmen fingierte Ansprüche erhoben werden. Beides erfordert eine saubere Tatsachengrundlage, die auch entlastende Informationen berücksichtigt.
So wird aus widersprüchlichen Angaben ein prüfbarer Sachverhalt
Wir ordnen rechtmäßig bereitgestellte Schadenunterlagen, vergleichen nachvollziehbare Zeitabläufe und prüfen konkret benannte Widersprüche. Weitere Ermittlungen werden fallbezogen nach Rechtsgrundlage, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit festgelegt. Technische oder medizinische Fachbewertungen bleiben entsprechend qualifizierten Sachverständigen vorbehalten.
- Chronologie und Beteiligte des behaupteten Ereignisses strukturieren.
- Vorhandene Angaben mit zulässig zugänglichen Tatsachen abgleichen.
- Abweichungen und alternative Erklärungen nachvollziehbar dokumentieren.
- Ergebnisse für Schadenprüfung und rechtliche Bewertung geordnet übergeben.

Betrug und Versicherungsmissbrauch sind zu unterscheiden
Die betrügerische Inanspruchnahme einer Versicherung kann unter den Voraussetzungen des § 263 StGB strafbar sein. § 265 StGB betrifft dagegen bestimmte vorsätzliche Handlungen an versicherten Sachen, die der Erlangung von Versicherungsleistungen dienen sollen, soweit nicht bereits § 263 eingreift. Welche Vorschrift anwendbar ist, hängt vom konkreten Geschehen ab.
Die rechtliche Einordnung und die Entscheidung über Versicherungsschutz erfolgen nicht durch die Detektei. Unsere Aufgabe ist die nachvollziehbare Sachverhaltsaufklärung. Bei Maßnahmen, die Gesundheitsdaten oder andere besonders geschützte Informationen betreffen, müssen die zusätzlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden.
Aufträge ausschließlich von Unternehmen
Dieses Angebot richtet sich an Versicherungsunternehmen und andere gewerbliche Auftraggeber mit einem berechtigten Aufklärungsinteresse. Private Aufträge nehmen wir nicht an. Einsätze erfolgen bundesweit und nach Vereinbarung europaweit unter Beachtung des jeweiligen Rechts.
Vertrauliche Anfrage für Unternehmen
Lassen Sie Widersprüche klären, bevor sie teuer werden.
Schildern Sie Michael Werner die Ausgangslage. Gemeinsam klären wir Ermittlungsziel, rechtliche Voraussetzungen, Aufwand und Budget.
