Symbolbild: FAQ

KPS Wirtschaftsdetektive · ausschließlich für Unternehmen

Klare Antworten vor dem ersten Auftrag.

Fünf zentrale Fragen zur Zusammenarbeit mit KPS Wirtschaftsdetektive – für Unternehmen, die einen konkreten Verdacht professionell klären lassen möchten.

1. Welche Voraussetzungen braucht eine Ermittlung gegen Beschäftigte?

Ausgangspunkt sind konkrete, dokumentierbare Hinweise und ein berechtigtes Aufklärungsziel. Bei strafbezogenen Ermittlungen verlangt § 26 BDSG unter anderem tatsächliche Verdachtsmomente, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Bloßes Misstrauen genügt nicht. Bei Krankmeldungen sind zusätzlich die besonderen Anforderungen an Gesundheitsdaten und mögliche mildere Mittel zu prüfen. Zuständige interne Stellen, Betriebsrat und Rechtsberatung sind entsprechend dem Fall einzubeziehen.

2. Sind Detektivberichte vor Gericht verwertbar?

Nachvollziehbare Berichte und rechtmäßig gewonnene Feststellungen können in rechtlichen Auseinandersetzungen Bedeutung haben. Entscheidend sind jedoch die konkrete Erhebungsmethode, der Sachverhalt und das jeweilige Verfahren. Eine pauschale Garantie gibt es nicht. KPS richtet die Dokumentation auf überprüfbare Tatsachen aus; über Zulässigkeit, Beweiswert und Verwertung entscheidet das Gericht.

3. Wie werden Aufwand, Kosten und wirtschaftlicher Nutzen abgestimmt?

Vor einem Einsatz werden Fragestellung, Maßnahmen, voraussichtlicher Aufwand, mögliche Reise- und Nebenkosten sowie der vereinbarte Budgetrahmen geklärt. Eine seriöse Kalkulation hängt vom Einzelfall ab. Ebenso wenig lässt sich pauschal zusagen, dass die Gegenseite Detektivkosten erstatten muss. Ein Verdacht kann sich bestätigen oder entkräften; beides muss bei der Entscheidung über den Auftrag berücksichtigt werden.

4. Wie vertraulich ist die Anfrage, und welche Informationen sind zunächst nötig?

Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt. Für den ersten Kontakt reichen Unternehmensdaten, sichere Rückrufmöglichkeiten und eine knappe, sachliche Schilderung. Bitte übermitteln Sie über das Kontaktformular zunächst keine Gesundheitsunterlagen, Zugangsdaten oder ausführlichen personenbezogenen Falldossiers. Der notwendige Informationsumfang und ein geeigneter Übermittlungsweg werden im Gespräch abgestimmt.

5. Wer kann KPS beauftragen, und wo sind Einsätze möglich?

Wir arbeiten ausschließlich für Unternehmen, einschließlich Arbeitgebern aller Branchen, Versicherern und Firmen mit konkreten Hinweisen auf schädigendes Wettbewerberverhalten. Private Aufträge sind ausgeschlossen. Einsätze sind bundesweit möglich. Europaweite Aufträge vereinbaren wir abhängig von Volumen, Machbarkeit und der jeweiligen nationalen Rechtslage.

Vertrauliche Anfrage für Unternehmen

Aus einem Verdacht muss Klarheit werden.

Schildern Sie Michael Werner die Ausgangslage. Gemeinsam klären wir Ermittlungsziel, rechtliche Voraussetzungen, Aufwand und Budget.

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